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Beratung zum Arbeitsschutz nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
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Begehung von Arbeitsstätten
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Arbeitsbegleitende Begehungen
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Beurteilung von Arbeitsmitteln/Arbeitsverfahren
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Ermittlung der Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2
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Beratung und Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
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Unterstützung bei Arbeitsschutzausschußsitzungen (ASA)
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Zusammenarbeit mit Führungskräften, Sicherheitsbeauftragten, Betriebsräten u. a. betrieblichen Beauftragten
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Zusammenarbeit mit Arbeitsmedizinern
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Unfallauswertung und Statistik
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Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden
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u. a.
In Zusammenarbeit mit den betrieblichen Akteuren, beraten und unterstützen wir Sie in den für Ihr Unternehmen wichtigen Handlungsfeldern.
Wir erstellen die notwendige Dokumentation und unterstützen Sie und Ihre Führungskräfte bei der Wirksamkeitskontrolle.
Gern beziehen wir uns dabei auf das Serviceangebot Ihrer Berufsgenossenschaft, der GDA*, oder entwickeln Ihr bestehendes System weiter, soweit möglich.
Selbstverständlich entwickeln wir auch Ihre "betriebliche Arbeitsschutzorganisation" mit Ihnen zusammen.
*Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie