Auszug aus dem Arbeitsschutzgesetz
(§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:
Zu Punkt 6. hat die BG ETEM einen sehr verständlichen und praxisorientierten Leitfaden erstellt, auf den ich an dieser Stelle gern hinweisen möchte. Es geht bei dieser Beurteilung nicht um Erkrankungen, sondern um Belastungsfaktoren, die psychische Auswirkungen haben könnten.
Gern unterstützen wir Sie bei allen Themen rund um das Thema "Beurteilung der Arbeitsbedingungen".
Übrigens, eine Gefährdungsbeurteilung ohne Berücksichtigung möglicher psychischer Belastungen ist unvollständig.
Unterschieden werden:
und
sowie die