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Visuelle Prüfung
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Operative Prüfung
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Jahreshauptinspektion
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Ausbildung von Beschäftigten zur Durchführung der visuellen und operativen Prüfungen
Damit Kinder sicher spielen können!
Unfallversicherungsschutz gilt auch für minderjährigen Nothelfer.
Retter auf dem Spielplatz
Wiesbaden, 19. August 2009. Wer auf einem Spielplatz in Absprache mit der
Mutter einem Kind hilft und sich dabei verletzt, kann unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Das hat das Landessozialgericht entschieden (Az. L 15 U 37/08 vom 27. Januar
2009). Es bestätigte damit eine Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf (Az. S 16 U 150/06 vom 15. Januar 2008).
Foto: Wendorff